Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und einfach-machbar (Stefanie Schandl, Teichgasse 9, 2222 Bad Pirawarth) – im Folgenden Auftragnehmerin genannt – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung / Kundenschutz

2.1 Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelfall individuell vertraglich vereinbart.

2.2 Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolg. Empfehlungen, Vorschläge und organisatorische Maßnahmen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie daraus resultierende Entscheidungen und Ergebnisse liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des/der Auftraggeber:in.

2.3 Ein Vertrag kommt ausschließlich schriftlich durch die Unterzeichnung oder schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) einer entsprechenden Vereinbarung zustande. Mündliche Nebenabreden oder ein bloßer Beginn mit der Ausführung der Leistung begründen keinen Vertrag.

2.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.5 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Er/sie wird diese Dritten insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung von Bedeutung sind.

3.3 Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der/die Auftraggeber:in erforderliche Informationen, Unterlagen, Freigaben oder Entscheidungen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Daraus entstehende Terminverschiebungen oder zusätzliche Aufwände können gesondert verrechnet werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit und Berichterstattung

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und treffen alle Vorkehrungen, um eine Gefährdung der Unabhängigkeit von Mitarbeitern oder beauftragten Dritten zu verhindern (z. B. Abwerbeversuche).

4.2 Die Auftragnehmerin ist bei der Erbringung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

5. Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin, ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin.

5.2 Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Jede unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung schließt eine Haftung der Auftragnehmerin gegenüber Dritten aus.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

6.2 Die Auftragnehmerin haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

6.3 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden. Der/die Auftraggeber:in hat das Verschulden zu beweisen.

7. Honorar, Anzahlung und Zahlungsbedingungen

7.1 Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Anfallende Barauslagen, Spesen und Reisekosten sind gegen Rechnungslegung zusätzlich zu ersetzen.

7.2 Termine am Standort des/der Auftraggeber:in mit einer Anfahrtsstrecke von bis zu 50 km (einfache Strecke) ab dem Unternehmensstandort der Auftragnehmerin in 2222 Bad Pirawarth sind im vereinbarten Honorar enthalten. Für darüber hinausgehende Entfernungen wird ein Kilometergeld in Höhe von EUR 0,50 je gefahrenem Kilometer verrechnet. Maßgeblich für die Berechnung der Anfahrtsstrecke ist die mit einem gängigen Online-Routenplaner ermittelte kürzeste Fahrstrecke.

Alternativ können die Vertragsparteien vorab eine individuelle Anfahrtspauschale schriftlich vereinbaren. Erforderliche Parkgebühren, Mautkosten oder sonstige notwendige Reisekosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.3 Fixe Anzahlung: Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab 500,00 EUR wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Diese Anzahlung muss bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Leistungs- oder Projektbeginn auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen sein. Geht die Anzahlung nicht rechtzeitig ein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Leistungsbeginn zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Schriftliche Absagen / Stornierungen: Absagen, Stornierungen oder Terminverschiebungen durch den/die Auftraggeber:in müssen ausnahmslos schriftlich per E-Mail erfolgen. Für die Einhaltung etwaiger Fristen und die Berechnung von Stornogebühren zählt ausschließlich das Datum und der Zeitstempel des Maileingangs bei der Auftragnehmerin.

7.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.

7.6 Unterbleibt die Erbringung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschaliert mit 30 % der noch nicht erbrachten Leistungen).

8. Dauer des Vertrages und Kündigung

8.1 Einmalige Verträge enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

8.2 Fortlaufende Verträge: Verträge über wiederkehrende oder dauerhafte Dienstleistungen (z. B. laufender Büroservice) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

8.3 Der Vertrag kann ungeachtet dessen jederzeit aus wichtigen Gründen (z. B. erhebliche Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug/Insolvenz) von jeder Seite fristlos gelöst werden.

9. Rücktrittsrecht für Verbraucher (B2C)

9.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, haben das Recht, von einem im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder über ein Online-Formular) geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die gesetzliche Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

9.2 Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

9.3 Hinweis zum vorzeitigen Leistungsbeginn: Wünscht der Verbraucher, dass die Auftragnehmerin noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, muss dies aktiv verlangt werden. Wird die Dienstleistung innerhalb dieser Frist vollständig erbracht, verliert der Verbraucher sein Rücktrittsrecht. Bei einer vorzeitigen Stornierung während der Ausführung ist die bereits erbrachte Leistung anteilig zu bezahlen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers:in. Diese Schweigepflicht gilt unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

10.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.2 Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für 2222 Bad Pirawarth sachlich zuständige Gericht (Unternehmensort der Auftragnehmerin).

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